Umwelt- und Naturschutz - Museum Bad Münder

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Umwelt- und Naturschutz

Der Heimatbund Niedersachsen (HBN) und der Natur- und Umweltschutz

Grundsätze und Perspektiven



Kultur - und Naturlandschaften

Niedersachsen gliedert sich in so viele unterschiedliche Landschaften wie kein anderes Bundesland – vom offenen Meer, über Watt, Geest, Heide und Stromlandschaften bis hin zu Mittelgebirgen.
Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen
    
a.) den von Menschen geschaffenen künstlichen und damit sekundä-ren Kulturräumen und den hier künstlich geförderten oder auch mit eingebrachten  Arten und
    
b.) dem Schutz der Natur in den zumindest noch naturnahen Land-schaften.
Diese unterschiedlichen Gebiete bedürfen einer gesonderten Betrach-tung. In Kulturlandschaften werden keine natürlichen Prozesse ge-schützt, sondern allenfalls die Umwelt geschützt und eine zumeist künst-liche Artenvielfalt gefördert.
Der HBN trennt Kultur- und Naturlandschaft grundsätzlich und spricht vom Umwelt- und Artenschutz in der Kulturlandschaft, vom Schutz der Natur dagegen ausschließlich in den noch annähernd naturnahen Räu-men. Beide Räume verlangen ein entsprechend differenziertes Handeln.
Die Kulturlandschaft bedarf eines geregelten und verträglichen Eingrei-fens, um zumeist Wasser, Boden und Luft zu schützen und die Artenviel-falt zu erhalten.
Die naturnahe Landschaft fordert das gegenteilige Handeln. Hier gilt der Grundsatz: Der beste Naturschutz ist nichts zu tun!
Diese einfache Formel gilt für jeden direkten und indirekten Einfluss des Menschen auf die letzten halbwegs erhaltenen natürlichen und auch naturnahen Räume der Erde und somit auch für Niedersachsen. Der Heimatbund fordert, dass die Politik sich dieser Verantwortung bewusst wird und sich diesen Grundsatz zu eigen macht!

Ganz im Gegensatz zu dieser Wertigkeit hat flächendeckender Schutz der naturnahen Gebiete bisher nur dort stattgefunden, wo keine wirtschaftlichen Interessen Vorrang bekommen haben. Die wertvollen noch vorhandenen naturnahen Regionen sind, abgesehen von großen Bereichen des Wattenmeeres, maximal in rudimentären Splitterflächen und Wasserlaufabschnitten erhalten.
Unsere letzten naturnahen Landschaften sind nahezu unwiederbringlich. Sie sind die schützenwertesten Bereiche unseres Bundeslandes. Es muss sichergestellt werden, dass alle noch nicht geschützten Flächen dieser Art unter Schutz gestellt werden und dass der Schutz solcher Flächen nicht mehr aufgehoben werden kann. Der Schutz dieser Gebiete ist vor alle anderen Interessen zu stellen. In Niedersachsen zählen hierzu insbesondere große Teile des Wattenmeeres, aber nur noch wenige naturnahe Fließgewässer, Auenlandschaften, Binnenseen, Moorflächen und Wälder.

Im Gegensatz zu solchen naturnahen Flächen stehen die industriell ge-nutzten Bereiche unserer Landschaft. Dies betrifft nicht nur landwirt-schaftliche Flächen, sondern auch industriell genutzte Plantagenwälder, die zum Teil sogar mit artfremden Gehölzen bepflanzt sind. Aber auch historisch entstandene Heideflächen sind unrühmliche Beispiele für landwirtschaftlichen Raubbau an der Natur. Das dramatische Artenster-ben zeigt an, dass unser Ökosystem bereits kippt. Der derzeitige Klima-wandel lässt bereits erahnen, auf welche Verwüstungen, Überflutungen und Hungersnöte wir hinsteuern.
Der HBN bittet die Politik eindringlich um schnelles Handeln. Wir er-warten ein sofortiges Umdenken, insbesondere auch in der Land- und Forstwirtschaft, zur Sicherung unseres Lebensraumes, sauberer Luft und trinkbaren Wassers. Wir erwarten nicht nur politische Diskussionen oder Bekenntnisse, sondern umgehend konsequentes Handeln von Regierung und Verwaltung im Natur- und Umweltschutz. (Michael Meier)

Landschaftstypen

1. Moore
Etwa 38 % aller Moorflächen in Deutschland befanden sich in Nieder-sachsen. Damit hat Niedersachsen innerhalb der Bundesrepublik eine herausragende Rolle und außerordentliche Verpflichtung im Moorschutz zu übernehmen.
Ursprünglich waren ca. 31 % der niedersächsischen Landesfläche von Moor bedeckt. Entwässerung und hemmungsloser Torfabbau haben al-lerdings zu katastrophalen Verlusten dieser Naturflächen geführt. Diese Praktiken sind bis heute nicht gestoppt. Derzeit sind weniger als 1 % der ursprünglichen Wildbiotope als naturnahe Moorfläche erhalten. Da die Moore nicht nur wertvolle Habitate sind, sondern auch als bedeutender CO²-Speicher der Erde fungieren, ist ihr Abbau auch aus diesen Gründen umgehend einzustellen und die Nutzung der Moorböden einzuschränken. Nach aktuellen wissenschaftlichen Schätzungen ist in den weltweiten Mooren etwa doppelt so viel CO² gespeichert wie in allen Wäldern dieser Erde.
Als HBN weisen wir zudem auf den unwiederbringlichen Verlust der ar-chäologisch bedeutenden vor- und frühgeschichtlichen Moorwege in ganz Niedersachsen und auf den Verlust der vorgeschichtlichen Rast- und Siedlungsplätze in diesen Gebieten hin.
Für den konsequenten Schutz der Moore und ehemaliger Moorböden fordern wir zwingend
- Extensivierung der Grünlandflächen auf Moorböden.
- Anheben der Grundwasserstände (Wasserstandsmanagement) in diesen Gebieten auf ein gerade noch vertretbares Maß für die Landwirtschaft.
- Weiterer Torfabbau muss zum Erhalt der Moorflächen, aber auch wegen der Zerstörung der archäologischen Bodendenkmäler sofort eingestellt werden.
- Vorhandene Entwässerungsgräben sind in allen Moorgebieten um-gehend zu schließen.
- Für Entschädigungszahlungen zur Wiedervernässung von umge-wandelten Moorflächen müssen ausreichende Finanzmittel bereit-gestellt werden.
- Mittel für die Renaturierung der geschädigten Flächen sind schnellstmöglich in ausreichender Höhe bereit zu stellen.
- Der Handel und die Verarbeitung von Torfprodukten ist umgehend per Gesetz zu verbieten.
- Ggf. müssen Forschungsmittel für die Entwicklung von Torfersatz-stoffen bereitgestellt werden.
„Schlupflöcher“ durch Sonder- und Ausnahmegenehmigungen sind aus-zuschließen.

2. Waldgebiete und Forstwirtschaft
Deutschland und damit auch Niedersachsen liegen im Zentrum des Ver-breitungsgebietes der Rotbuche. Den Buchenwäldern ist deshalb die gleiche globale Bedeutung zuzuschreiben, wie anderen einzigartigen Waldökosystemen auf dieser Erde. Damit kommt auch unserem Bundes-land gegenüber dieser Baumart eine überregionale Aufgabe von inter-nationaler Bedeutung zu. Dieser besonderen Verantwortung hat sich Niedersachsen verpflichtend zu stellen.  Im Jahr 2017 sind von der Niedersächsischen Landesregierung zwar 10 % der Landeswaldfläche aus der Bewirtschaftung genommen worden. Der HBN hält diesen Anteil jedoch für zu niedrig, zumal sich in diesen Gebieten auch standortfremde Kulturen befinden und andere, wertvolle Buchenwaldgebiete weiter bewirtschaftet werden.
Nur durch eine Erweiterung dieser Flächen und einen größtmöglichen Schutz des „Lebensraum Buchenwald“ kann eine größtmögliche Bio-diversität der Baumart und des Lebensraumes erreicht werden. Neben den Tieren, Pilzen und Insekten, sind deshalb auch die Waldböden mit ihrem größtenteils noch unerforschten Mikrokosmos in diese Betrach-tung einzubeziehen und zu schützen.
Nach Ansicht des HBN besteht für die öffentlichen Waldgebiete über-haupt keine Notwendigkeit wirtschaftlich zu arbeiten. Sie gehören der Allgemeinheit. Für den Menschen müssen sie vordringlich einen größt-möglichen Erholungswert bieten und zur Sicherung des natürlichen Le-bensraumes mit ihren allumfassenden Ressourcen dienen. Derzeit wird aber immer noch ein unzumutbar hoher Anteil des Buchenwaldes zum Schaden für die Natur und Bevölkerung intensiv bewirtschaftet und durch schwere Maschinen geschädigt.
Neben den Buchenwaldgebieten haben sich in Niedersachsen auch wert-volle naturnahe Auenwälder, Schluchtwälder und bewaldete Trocken-standorte erhalten. Hier haben sich unterschiedliche Wald-Ökosysteme gebildet und heimische Gehölzarten angepasst, die ebenfalls einen inten-siven Schutz verlangen.
Im Wald kommt es durch das Pflanzen von borealen Baumarten wie der Fichte und durch industrielle Monokulturen zu ökonomischen Schäden und zu großen langfristigen Schäden an der Natur. Diese verfehlte Forstwirtschaft hat oberirdisch und im Boden zum Absterben der natür-lich vorkommenden Arten und zum Eindringen fremder Arten geführt. Auf Grund dieses verfehlten Anbaus ist es auch zum schädlichen Einsatz von Insektiziden im Wald gekommen.

Die Zulassung von Harvester und Rückefahrzeugen in den empfindlichen Ökosystemen führt zu Bodenverdichtungen, auch hier mit erheblichen Folgen für das Grundwasser, die Bodenorganismen und die Bäume selbst. Langfristig werden einzelne Baumarten auf solchen Flächen  flacher wurzeln müssen. Sie büßen dadurch unter anderem ihre Standsicherheit bei Stürmen ein, und ihre Wasserversorgung  verschlechtert sich in Trockenzeiten. Nach dem Waldschadensbericht 2017 der Bundesregierung sind nur noch rund 20 % der Buchen und Eichen gesund.

Für den konsequenten Schutz unserer Wälder fordern wir zwingend

- Eine verbesserte Informationspolitik zur Bedeutung ökologisch verträglicher Forstwirtschaft.
- Die Entwicklung weiterer „Urwälder von morgen“ in den hochwer-tigsten Flächen.
- Heraufsetzen der Naturwaldflächen von 10% auf 15 % als nächsten Schritt.
- Einen Verzicht auf „Schwarze Zahlen“ in den Landesforsten.
- Stärkung des Erholungs- und Naturschutzgedankens im naturna-hen Wald.
- Komplette Entfernung von Drainagen im Wald (Grundwasser-schutz).
- Verzicht auf schwere Ernte- und Rückemaschinen, Umstellung auf Seilzugsysteme und Pferde in den landeseigenen Forsten.
- Generelles Umstellen der Waldarbeit auf Plenterwaldwirtschaft in den Landesforsten.
- Generelle Ausweisung von zusätzlichen Schutzflächen in Lagen, die nur kostenintensiv zu bewirtschaften sind.
- Generelles Verbot von Insektiziden im Wald, auch zum Schutz der Tier- und Insektenwelt, der Bodenorganismen und des Grundwas-sers.
- Verbot der Anpflanzung regionsfremder Baumarten aus Übersee, wie beispielsweise Douglasie, Japanische Lärche, Amerikanischer Roteiche.
- Förderung heimischer Baumarten, zum Beispiel der Elsbeere, der Mehlbeere der Eibe, der Weißtanne, als einzumischende Gehölze, vor allem auf problematischen trockenen und auch trockener wer-denden Standorten.
- Waldflächen mit regionsuntypischen Gehölzen sind umzuwandeln und mit dem Standort angepassten, regional natürlich vorkom-menden Gehölzen aufzuforsten.
- Die Förderprogramme zur Erhöhung des Waldanteils in der Fläche von Niedersachsen sind zu verbessern.
- Generelles Verbot von Windkraft- und Industrieanlagen in Wald-gebieten.
- Gesetzliches Verbot der Erweiterung und Neuausweisung von Steinbrüchen im Wald und in allen Schutzgebieten.
„Schlupflöcher“ durch Sonder- und Ausnahmegenehmigungen sind aus-zuschließen. (Michael Meier)

3. Landwirtschaft
Keine Entwicklung im Bereich der Wirtschaft hat sich auf unser Land-schaftsbild so sichtbar ausgewirkt wie die Industrialisierung der Land-wirtschaft. Sie schreitet weiter voran, und wir sehen mit Sorge auf immer größere Ackerflächen in einer ausgeräumten Landschaft. Nutztiere bekommen wir kaum noch zu Gesicht, denn ihre Ställe werden abseits der Dörfer immer größer und ohne Bezug zum lokalen Futtermittelanbau und Bedarf errichtet.
Durch den Druck großer Konzerne und politische Steuerung kam es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert zu einem ungeahnten Höfester-ben. Damit verbunden war ein Wachsen der Betriebsgrößen, aber auch ein Verlust der Vielseitigkeit unserer Höfe mit einer sich ergänzenden Feld- und Viehwirtschaft.
Ein allzu häufiger Stillstand im politischen Handeln hat inzwischen zu einem ungeahnten Ausmaß im Rückgang der Arten geführt. Zeitgleich ist es zu einer erschreckenden Schadstoffbelastung der Luft, des Bodens und des Grundwassers gekommen. Das Problem wird von politischer Seite seit vielen Jahren diskutiert, jedoch scheint diese offensichtlich auf Grund des Druckes großer Konzerne und Verbände handlungsunfähig.
Das Ausmaß der langfristigen Schäden durch Bodenverdichtungen in der Feldmark und im Wald ist im Hinblick auf die Bodenfruchtbarkeit und den Bodenwasserhaushalt langfristig kaum abschätzbar. Die schädlichs-ten Auswirkungen hat der Maisanbau, dessen Anteil an der Ackerfläche in Niedersachsen bereits etwa 30 % beträgt. Besonders auf ehemaligen Wiesenstandorten führt er zum Verlust von Biotopen für Bodenbrüter, wie zum Beispiel dem Kiebitz, der Feldlerche und dem Rebhuhn. Mas-senhafter Einsatz von Totalherbiziden vergiften Begleitkräuter und somit die Nahrungsgrundlage von Insekten, die wiederum lebensnotwendig für viele Vögel und Säugetiere sind. Nitrate z.T. von der Gülle aus der Mas-sentierhaltung gefährden das Grund- und Trinkwasserwasser sowie Seen, Fließgewässer bis hin zu unseren Meeren. Die Düngung der Kulturpflanzen darf den Pflanzenbedarf nicht überschreiten. Jährlich werden in Niedersachsen etwa 70.000 t Stickstoff und 30.000 Phosphor zu viel gedüngt und damit Wasser, Boden, Biodiversität und das Klima belastet.
Ebenso gibt es Alternativen zur Massentierhaltung. Ihre schädlichen Folgen wie Gülletourismus, Vernichtung bäuerlicher Strukturen in den Lieferländern der Futtermittel und gefährliche Antibiotikaresistenzen bei den Konsumenten sind nicht ausschließlich durch Verzicht von Fleisch vermeidbar. Wochenmärkte mit regionalem und ökologisch erzeugtem Nahrungsmittel bieten eine wertvolle Alternative. Mit der Auswahl dieser Produkte leisten die Kunden einen Beitrag zu tiergerechten Haltungsbedingungen, zum Schutz der Landschaft, der Artenvielfalt und des Grundwassers direkt vor unserer Haustür. Dafür müssen die ökologische Landwirtschaft deutlich ausgebaut und kleinbäuerliche Betriebe mit einer vielfältigen Landwirtschaft unterstützt werden. In vielen Regionen gibt es diese Betriebe schon fast nicht mehr.
Hier müssen die Gesellschaft, die Verbraucher, die Politik und die Land-wirtschaft neue und für Mensch und Natur langfristig tragbare Wege einschlagen. Die Lösungen dazu liegen quasi auf dem Tisch. Sie müssen nur gewollt und umgesetzt werden.

Wir fordern Änderungen in der Landwirtschaft
- Deutlicher Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, unterstützt durch entsprechende Fördermaßnahmen.
- Verteilung der landwirtschaftlichen Förderung nach ökologischen Gesichtspunkten. Die reine Flächenförderung muss in der neuen EU-Förderperiode beendet werden.
- Die Förderung muss viel stärker an gesellschaftliche Leistungen für Wasser, Natur und Klima gebunden sein.
- Eine flächengebundene Tierhaltung muss wieder zur Grundlage des Handels werden, um regional hohe Nährstoffüberschüsse zu verringern.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf das erforderliche Maß zurückzuführen. Studien zeigen, dass durch einen integrierten Pflanzenbau der Einsatz um bis zu 30% reduziert werden kann.
- Die Bodenfruchtbarkeit und Anbau-Diversität ist zu erhöhen.
- Auf allen Flächen sind „Lerchenfenster“ einzubringen.
- Ackerrandstreifen dürfen während der Vegetationszeit nicht mit Pflanzenschutzmitteln oder mit dem Schlegelmäher bearbeitet werden.
- Blühstreifen nicht straßenbegleitend, sondern in der Feldmark an-legen.
- Ein flächendeckender Verband von Blühstreifen ist zu erreichen.
- Ausweitung und Verbesserung der Gewässerrandstreifen (siehe Teil Gewässerschutz).
- Verbot der Erneuerung sowie Neubau von Drainagen zur Sicherung des Grundwassers in Feuchtgebieten.
- Die Wiedervernässung ehemaliger Feuchtgebiete und der Ausbau oder Verschluss aller Drainagen ist anzustreben.
- Um vorhandene Nährstoffüberschüsse zu reduzieren, ist Mineral-dünger pflanzenbedarfsgerecht durch Wirtschaftsdünger zu substituieren.
- Z.B. bei der Unterfußdüngung zu Mais ist der Mineraldünger zu ersetzen.
- Konsequente Überwachung der Einhaltung der Düngeverordnung durch eine vom Ehrenamt unabhängige Düngebehörde.
- Verbot der Anzucht von Gemüse und Zierpflanzen auf Torf.
- Schutz des Begriffes „regional“ für beworbene Lebensmittel, deren Grundstoffe in einem Umkreis von maximal 50 km angebaut sind.
- Langfristiges Verpachten der landeseigenen Güter (Domänenver-waltung anweisen) ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Landwirte.
- Der Heimatbund fordert grundsätzlich, dass keine genetisch ver-änderten Produkte zugelassen werden. –
- „Schlupflöcher“ durch Sonder- und Ausnahmegenehmigungen sind auszuschließen.

4. Gewässerschutz

Oberirdische und unterirdische Gewässer haben vielfältige Funktionen für den Menschen und stellen wesentliche Bestandteile der Landschaft dar.
Ohne ausreichendes und sauberes Wasser ist Leben nicht möglich. Ge-wässer versorgen Menschen mit Trinkwasser und die Wirtschaft mit Wasser. Fließgewässer sind Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, sie tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Sie sind Lebensadern der Landschaft und ihnen kommt mit der Biotopvernetzung eine wichtige Aufgabe in der zerschnittenen Landschaft zu.
In Niedersachsen befinden sich Fließgewässer und Grundwasser leider in einem schlechten Zustand. So erreichen nur 2% der Fließgewässer in Niedersachsen den guten Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie. Auf 60% der Landesfläche sind die Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Wegen dieser unzureichenden Gewässerqualität wird Deutschland von der EU bereits verklagt, der Handlungsdruck ist somit groß.
Hauptverursacher des schlechten Gewässerzustands in Niedersachsen ist die  intensive landwirtschaftliche Nutzung. Die Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in die Gewässer sind der wesentliche Grund für den schlechten Gewässerzustand. Als weiterer Grund kommt bei den Fließgewässern die schlechte Gewässerstruktur hinzu. Zukünftig werden die durch den Klimawandel verursachten Wetterextreme, wie Dürren und Starkniederschläge, ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gewässer haben.
Viele offene Gewässer sind zudem bis an die Grenzwerte und darüber durch Nanopartikel aus Kunststoff, Medikamentenrückstände und Che-mikalien belastet. Wissenschaftler weisen in aktuellen Untersuchungen eindringlich auf diese Gefahren hin.
Zur Verbesserung der Situation trägt nur ein konsequenter Gewässer-schutz bei. Zu den dringlichen Maßnahmen gehören:

- Reduzierung des Einsatzes von Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft auf den Pflanzenbedarf. Die Überschüsse der land-wirtschaftlichen Düngung in Niedersachsen mit etwa 80.000 t Stickstoff und etwa 30.000 t Phosphor sind enorm.
- Nur mit einem strikten Vollzug des Düngerechts ist eine Verbesse-rung der seit Jahren anhaltenden Überdüngung zu erreichen. Die betriebliche Überwachung des Düngerechts, durch eine unabhän-gige staatliche Düngebehörde, ist Grundvoraussetzung für einen Erfolg.
- Der Viehbestand ist im Nordwesten Niedersachsens zu reduzieren. Ohne eine flächengebundene Tierhaltung ist eine Verbesserung der Situation in den viehstarken Regionen nicht zu erwarten. Insbesondere muss der Mineraldüngereinsatz in dieser Nährstoffüberschuss-Region beendet werden. Die Böden sind dort mit Phosphor „übersättigt“.
- Eine Verlagerung der Stickstoffproblematik in andere Landesteile darf nicht erfolgen. Grundsätzlich kann der Einsatz von Wirt-schaftsdünger nur erfolgen, wenn Mineraldünger substituiert wird.
- Zur Verminderung des Eintrages von Pestiziden, ist ein begrünter Gewässerrandstreifen an allen Gewässern von 5 m Breite rechtlich vorzuschreiben und die Einhaltung von den Wasserbehörden zu überwachen. Auf dem Gewässerrandstreifen darf kein Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden erfolgen. Bei sehr kleinen Schlägen, Handtuchflächen in den Marschen, können Ausnahmen erlassen werden.
- Eine Verbesserung der Gewässerstruktur ist nur durch „mehr Platz“ für die Gewässer und eine eigendynamische Entwicklung zu erreichen. Ein Gewässerrandstreifen von 5 m kann dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
- Schadstoffe aus kommunalen und industriellen Kläranlagen sind zu entfernen. Insbesondere Arzneimittel und Mikroplastik verursa-chen zunehmend massive Umweltprobleme. Dies ist durch klare rechtliche Vorgaben zu regeln.
- Die EU-Agrarförderung sollte in der neuen Förderperiode, viel stärker als bisher, Umweltleistungen der Landwirtschaft fördern.
- Diese Maßnahmen kommen ebenfalls dem Meeresschutz zu Gute.

5. Klima

Die fortschreitende Erderwärmung stellt Mensch und Natur vor enorme Herausforderungen. Gerade unser Heimatland Niedersachsen mit seinen unterschiedlichen Landschaften vom Harz bis zur Küste ist in vielfältiger Weise vom Klimawandel betroffen. Insbesondere stark zunehmende Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürren und Starkniederschläge und der steigende Meeresspiegel werden Mensch und Natur beeinträchtigen.
Daher ist es umso wichtiger, dass Niedersachsen sich soweit möglich auf den nicht mehr zu verhindernden Klimawandel vorbereitet und die Aus-wirkungen für Mensch und Natur soweit möglich vermindert und in be-herrschbaren Grenzen hält. Es geht dabei um Anpassungsmaßnahmen im Gesundheitsschutz, der Infrastruktur – Wasser und Abwasser – , in der Land- und Forstwirtschaft, im Hochwasser- und Küstenschutz.
Niedersachsen muss aber auch seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die wissenschaftlichen Forderungen des Weltklimarates sind dabei ein-deutig. Die Erderwärmung muss auf 1,5 °C begrenzt werden. Selbst eine Erwärmung um 2°C hätte mittel- bis langfristig dramatische Folgen für Mensch und Natur. Geht die aktuelle Entwicklung der CO2-Emissionen so weiter wie bisher, wird sich die Erde bis 2100 um 4-5° C erwärmen. Dies würde die Menschheit in eine dramatische Entwicklung führen und muss um jeden Preis verhindert werden. Hier geht es um unsere Exis-tenz.
Um die Erderwärmung noch auf 1,5° C bis max.  2° C zu begrenzen, müssen die CO2-Emissionen bis 2030 halbiert und bis 2050 auf Netto-Null reduziert werden. Hierzu bedarf es einer Transformation der gesamten Energieversorgung und dies in einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit des Wandels und in allen Lebensbereichen.
Folgende Maßnahmen sind zur Zielerreichung erforderlich:

- Potentiale beim Energiesparen und bei der Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren erschließen.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energie muss drastisch beschleunigt werden. Hierzu sind die Hindernisse im erneuerbaren-Energien-Gesetz sofort zu beseitigen. Die dezentrale Energiewende soll überwiegend durch lokale/regionale Akteure erfolgen. Dies stärkt die Akzeptanz, Teilhabe und Wertschöpfung.
- Sämtliche Hindernisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien, Wind und Sonne, sind im Bauplanungsrecht zu beseitigen.
- Alle geeigneten Dachflächen, insbesondere auch der Industriebau-ten, sind für die Nutzung der Sonnenenergie einzusetzen. Denn diese Flächen sind der Landschaft bereits durch Bebauung entzo-gen und können ohne weiteren Flächenverbrauch für die Energie-versorgung genutzt werden.
- Der Ausbau der Windenergie ist fortzusetzen und ebenfalls zu be-schleunigen. Zur Akzeptanzsteigerung sind Bürgerwindparks zu fördern. Das Ausschreibungsverfahren muss rückgängig gemacht werden, da sonst die erforderliche Ausbaugeschwindigkeit nicht erreicht wird. Insbesondere das Repowering ist zu beschleunigen. Naturschutzaspekte sind zu berücksichtigen, dürfen aber auch nicht als Verhinderungsgrund angeführt werden. Die Auswirkun-gen auf die Biodiversität durch den Klimawandel sind langfristig drastischer als der Ausbau der Windenergie.
- Die Landwirtschaft und Landnutzung muss klima- und naturver-träglicher werden. Dazu gehört vor allem die flächengebundene Tierhaltung. Die Eiweißversorgung mit Soja aus Südamerika ist zu beenden.
- Die Moore und Moorböden sind als Kohlenstoff-Speicher zu erhal-ten. Dazu muss die Bewirtschaftung der Moorböden extensiviert werden. Hierzu ist ein intelligentes Wasserstandsmanagement er-forderlich.
- Die Kohlekraftwerke sind schnellstmöglichst abzuschalten. Die Hälfte der Kraftwerksleistung ist sofort vom Netz zu nehmen.
- In der Übergangsphase sind die Gaskraftwerke für die Residual-lastdeckung zu nutzen.
- Die Sektorenkopplung ist mit dem beschleunigten Ausbau der er-neuerbaren Energien zu verbinden.
- Das Konsumverhalten muss verändert werden. Insbesondere der Fleischkonsum ist drastisch zu reduzieren. Dies hat enorme volks-wirtschaftliche Vorteile im Gesundheits-, Klima-, Luft- und Natur-schutz. Hierzu sind entsprechende Informationskampagnen von Seiten des Staates erforderlich.
- Der CO2-Konsum muss einen Preis bekommen. Aus den Einnah-men ist die Transformation zu finanzieren und soziale Härten ab-zufedern.

Autor: Michael Meier


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